Fehler, Gier und GEZ

von Marcel

Immer wenn ich Berichte lese wie diesen hier zweifle ich aufrichtig an dem politischen Auftrag zur Vertretung des Volkes. Gibt es den eigentlich noch? Oder ist der seit geraumer Zeit in einer undefinierbaren Melange aus Lobbyismus, Karriereplanung, Unangreifbarkeit und Eigeninteressen abgesoffen?

Bevor jetzt das obligatorische Stöhnen ob meiner Naivität kommt, da dies ja nun wirklich schon immer klar gewesen und der Politiker an sich ja generell ein Unmensch sei: Nein, Halt, Stop! Das ist schlimm. Der Vertrauensverlust des Volkes in seine Vertreter hat fatale Folgen für das gesellschaftliche Leben und demokratische Grundprinzipien. Doch wer will es verdenken, sollen nicht nur die Banken mit Steuergeldern vollgepumpt werden, sondern jetzt auch die maroden öffentlich-rechtlichen Medien gesundsubventioniert werden.

Es ist nicht einzusehen, was da von Martin Stadelmaier, dem Leiter der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz gefordert bzw. als bereits konkret existierender Plan vorgestellt wird:

In der Diskussion sind zwei Gebührenmodelle. Beiden gemeinsam ist, dass es zukünftig keinen verminderten Tarif mehr für Internetgeräte geben soll. Auch Internetnutzer in Haushalten ohne Fernseher sollen GEZ-Vollzahler werden. Ab 2013 sollen auch für sie jeweils rund 18 Euro pro Monat fällig werden, statt der bisherigen 5,76 Euro.

Das ganze findet ohne eine für den potenziellen Medienkonsumenten nachvollziehbare Argumentation statt. Modell 1 sieht unabhängig von der tatsächlichen Nutzung eine Art Pauschalbesteuerung vor:

Im Falle der “Haushaltsabgabe” würde die Abgabenpflicht für die Öffentlich-Rechtlichen von jeglicher Mediennutzung abgekoppelt. Zahlungspflichtig wäre zukünftig jeder Haushalt, unabhängig vom Gerätebesitz. Eine Abgabenbefreiung wäre nur aus sozialen Gründen möglich.

Durch Modell 2 wird noch etwas deutlicher, woher der Wind weht:

Bei einer “modifizierten Geräteabgabe” soll zukünftig schon der Besitz auch nur eines Gerätes aus der Gruppe TV, Radio, PC und Smartphone die volle Abgabenpflicht nach sich ziehen. Die Beweislast soll zudem umgekehrt werden: Zukünftig soll der Gebührenpflichtige nachweisen müssen, dass er keines der Geräte besitzt – nicht mehr die GEZ.

Da immer mehr jüngere Menschen den Fernseher gegen einen Laptop austauschen und sich herzlich wenig für das Rundfunk- und Fernsehprogramm (und insbesondere nicht das der öffentlich-rechtlichen Anstalten) interessieren, sieht man hier wohl die Felle wegschwimmen. Doch anstelle marktgerecht zu reagieren und dies als Signal für einen radikalen Wechsel der Medienstrategie aufzunehmen, wird nach der Politik geschaut und fleißig Lobbyarbeit geleistet – auf dass eine gesetzliche Abgabe für den staatlichen Anstaltsbetrieb notfalls mit Gewalt durchgesetzt werde. Nach dem peinlichen CDU-Manöver gegen ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender ist das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Sender ohnehin schwer erschüttert. Kommt jetzt auch noch eine Zwangsabgabe mit Umkehr der Nachweispflicht ist es um die Glaubwürdigkeit dieser Medien endgültig geschehen. Denn seit wann bin ich in einer Demokratie schuldig auf Verdacht, so lange ich nicht meine Unschuld beweise? Ich habe noch gelernt, dass es andersherum ist: in dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten. Ach so, ich vergaß: das geschieht alles zu meiner Sicherheit, bestenfalls auch der nationalen.

Aber wahrscheinlich wird das alles in einem Gewitter aus Worthülsen untergehen, das mit blumigen Umschreibungen das Lied der Notwendigkeit vom Erhalt der Qualitätsunterhaltung singt. Auf dass es demnächst heißt: 15 EUR Grundgebühr fürs neue Mobiltelefon, 18 EUR GEZ-Abgabe.